KfW-Förderung für neue Fenster: So beantragen Sie den Zuschuss
Rainer Eckelmann
Tischlermeister
Wer neue Fenster einbauen möchte, kann staatliche Förderung beantragen – und das lohnt sich. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt sowohl Einzelmaßnahmen als auch ganzheitliche Sanierungen. Wichtig gleich vorweg: Für Fenster und die übrige Gebäudehülle läuft der Zuschuss über das BAFA, nicht über die KfW – die KfW ist für den Heizungstausch zuständig. In diesem Ratgeber erklären wir, wie hoch die Zuschüsse sind und wie Sie den Antrag richtig stellen.
Welche KfW-Programme sind relevant?
BEG EM – Bundesförderung Einzelmaßnahmen (Zuschuss)
Wer einzelne Sanierungsmaßnahmen durchführen möchte – zum Beispiel nur die Fenster tauschen – kann über das Programm BEG EM einen direkten Zuschuss beantragen. Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten (Stand: August 2026). Die Höchstgrenze liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit; bei Mehrfamilienhäusern kommen für die Wohneinheiten zwei bis sechs je 15.000 Euro und ab der siebten je 8.000 Euro hinzu. Für ein Einfamilienhaus ergibt das einen maximalen Zuschuss von 4.500 Euro.
Wichtig: Die Maßnahme muss bestimmte energetische Mindestanforderungen erfüllen. Für Fenster gilt aktuell ein Uw-Wert von maximal 0,95 W/m²K.
BEG EM mit iSFP-Bonus
Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem Energieberater erstellen lässt und die Maßnahmen in der empfohlenen Reihenfolge umsetzt, erhält einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten. Seit dem 21. Juli 2026 gilt dieser Bonus allerdings nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro. Bei einem einzelnen Fenstertausch fällt er damit meist weg; bei größeren Sanierungen macht er sich weiterhin bemerkbar.
Denkmalgeschützte Gebäude: Sonderregel
Das Gebäudeenergiegesetz sieht für Baudenkmale Ausnahmen vor, wenn die Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würden. Ob sich daraus auch für die Förderung Erleichterungen bei den technischen Anforderungen ergeben, hängt vom Einzelfall ab und prüft der Energieeffizienz-Experte. Erreicht ein denkmalgerechtes Fenster den geforderten Uw-Wert nicht, bleiben die steuerlichen Wege und die Landesförderung. Mehr zu Fenstern im Denkmalschutz.
Wer kann den Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Eigentümer selbst genutzter oder vermieteter Wohngebäude, Eigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen. Mieter können keinen eigenen Antrag stellen.
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Schritt 1: Energieberater beauftragen. Ohne einen BEG-zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) ist kein Förderantrag möglich. Der Experte prüft, ob die geplante Maßnahme die technischen Anforderungen erfüllt, und stellt den Antrag im Namen des Eigentümers.
Schritt 2: Antrag stellen – vor Baubeginn. Der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden. Wer schon unterschrieben hat, verliert den Anspruch. Der Antrag wird beim BAFA eingereicht.
Schritt 3: Maßnahme durchführen und Rechnung einreichen. Nach Abschluss der Arbeiten reicht der Energieberater die Verwendungsnachweise ein. Der Zuschuss wird dann direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen.
Was ist nicht förderfähig?
Förderfähig sind die reinen Material- und Einbaukosten der Fenster – also Rahmenmaterial, Verglasung und Montage. Nicht förderfähig sind zum Beispiel Rollladenkästen, Vorhangrollos oder dekorative Elemente.
Tischlerei Eckelmann: Wir helfen bei der Planung
Wir kennen die Anforderungen der Förderprogramme und liefern Ihnen alle nötigen technischen Unterlagen für den Förderantrag. Sprechen Sie uns gerne an – wir verweisen Sie auch an geeignete Energieberater im Osnabrücker Land. Mehr über unsere Holzfenster →
Weitere hilfreiche Ratgeber:
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