Handwerker installiert energieeffizientes Fenster

KfW-Förderung für neue Fenster: So beantragen Sie den Zuschuss

Bild von Sandra Eckelmann

Sandra Eckelmann

Büroorganisation

Wer neue Fenster einbauen möchte, kann staatliche Förderung beantragen – und das lohnt sich. Die KfW-Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt sowohl Einzelmaßnahmen als auch ganzheitliche Sanierungen. In diesem Ratgeber erklären wir, welche Programme für Fenstererneuerung in Frage kommen, wie hoch die Zuschüsse sind und wie Sie den Antrag richtig stellen.

Welche KfW-Programme sind relevant?

BEG EM – Bundesförderung Einzelmaßnahmen (Zuschuss)

Wer einzelne Sanierungsmaßnahmen durchführen möchte – zum Beispiel nur die Fenster tauschen – kann über das Programm BEG EM einen direkten Zuschuss beantragen. Die Förderköhe beträgt 15 % der förderfähigen Kosten (Stand: 2025), bei einer maximalen Fördersumme von 30.000 Euro je Wohneinheit pro Jahr. Das ergibt einen maximalen Zuschuss von 4.500 Euro.

Wichtig: Die Maßnahme muss bestimmte energetische Mindestanforderungen erfüllen. Für Fenster gilt aktuell ein Uw-Wert von maximal 0,95 W/m²K.

BEG EM mit iSFP-Bonus

Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem Energieberater erstellen lässt und die Maßnahmen in der empfohlenen Reihenfolge umsetzt, erhält einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten – also insgesamt 20 % Förderung. Das kann sich bei größeren Objekten deutlich bemerkbar machen.

Denkmalgeschützte Gebäude: Sonderregel

Für Denkmale gelten erleichterte technische Anforderungen, weil die Übertragung moderner Energiestandards hier oft nicht möglich ist. Trotzdem können Förderungen beantragt werden, sofern eine Energie-Fachplanung vorliegt. Mehr zu Fenstern im Denkmalschutz.

Wer kann den Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer selbst genutzter oder vermieteter Wohngebäude, Eigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen. Mieter können keinen eigenen Antrag stellen.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

Schritt 1: Energieberater beauftragen. Ohne einen BEG-zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) ist kein Förderantrag möglich. Der Experte prüft, ob die geplante Maßnahme die technischen Anforderungen erfüllt, und stellt den Antrag im Namen des Eigentümers.

Schritt 2: Antrag stellen – vor Baubeginn. Der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden. Wer schon unterschrieben hat, verliert den Anspruch. Der Antrag wird über das KfW-Zuschussportal eingereicht.

Schritt 3: Maßnahme durchführen und Rechnung einreichen. Nach Abschluss der Arbeiten reicht der Energieberater die Verwendungsnachweise ein. Der Zuschuss wird dann direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen.

Was können die Förderkosten übersteigen?

Förderfähig sind die reinen Material- und Einbaukosten der Fenster – also Rahmenmaterial, Verglasung und Montage. Nicht förderfähig sind zum Beispiel Rollladenkästen, Vorhangrollos oder dekorative Elemente.

Tischlerei Eckelmann: Wir helfen bei der Planung

Wir kennen die Anforderungen der KfW-Programme und liefern Ihnen alle nötigen technischen Unterlagen für den Förderantrag. Sprechen Sie uns gerne an – wir verweisen Sie auch an geeignete Energieberater im Osnabrücker Land. Mehr über unsere Holzfenster →

Jetzt KfW-förderfähige Fenster anfragen

Wir helfen Ihnen, die passenden Fenster auszuwählen und den Antrag vorzubereiten. Sprechen Sie uns unverbindlich an.

Beratung zu KfW-Fenster anfragen